Die korrekte Anforderung eines Mindestumsatzes pro Raum stellt sicher, dass jeder Tagungsraum bei seiner Vermietung einen bestimmten Mindestumsatz pro Tag nicht unterschreitet. Schließlich möchte man verhindern, dass in einer stark nachgefragten Zeit der schönste Raum für zu wenige Teilnehmer und einer Tasse Kaffee vermietet wird.
Dieser Artikel beschreibt, wie ein realistischer Mindestumsatz ermittelt wird.
Den Mindestumsatz ermitteln
- Ermitteln Sie anhand der Vorjahresumsätze Ihre tageweise Nachfragezeiten für die Meeting Räume. Berücksichtigen Sie dafür nur die Umsätze, die Sie pro Raum und Tag realisiert haben für Raummiete, Technikmiete und F& B Pauschalen und der Mehrwertsteuer.
- Entscheiden Sie, wie viele Nachfragezeiten sinnvoll sind. Für viele Tagungshotels reichen zwei bis drei verschiedene Zeiten.
- Im dritten Schritt ermitteln Sie die Mindestumsätze pro Nachfragezeit und bereinigen die Ausreißer oder stark rabattierten Vertragskunden.
Der niedrigste Umsatz den Sie pro Raum und Nachfragezeit in der offline Welt akzeptiert haben, sollte nun den Mindestumsatz darstellen, den Sie pro Raum eintragen. - Tragen Sie den ermittelten Mindestumsatz pro Tagungsraum ein.
Vorsicht: Sehr häufig wird der anzusetzende Mindestumsatz viel zu hoch angesetzt. Als Folge sind Ihre Angebote viel teurer, als wenn der Kunde direkt anfragt.
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